Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis: Eine Zeitarbeitsfirma stellt Beschäftigte fest an und überlässt sie befristet gegen einen Überlassungssatz an ein Kundenunternehmen, das ab dem Einsatz die fachliche Weisung übernimmt. Für das Kundenunternehmen lohnt sich das vor allem bei kurzfristigem, klar befristetem Bedarf – bei Daueraufgaben kippt die Rechnung in aller Regel zugunsten der Eigeneinstellung.
Dieser Beitrag zeigt, wie eine Anfrage vom ersten Kontakt bis zur Rückgabe abläuft, wie sich der Überlassungssatz zusammensetzt und bei welchem Anlass Zeitarbeit tatsächlich passt. Gesetzestext, Erlaubnisverfahren und Tarifwerk sind bewusst nicht Thema hier – dafür gibt es eigene Beiträge zum rechtlichen Aufbau der Arbeitnehmerüberlassung und dazu, wie man eine Zeitarbeitsfirma prüft und auswählt.
Wer sind die drei Beteiligten der Zeitarbeit?
Drei Parteien sind beteiligt, und nur zwei davon haben einen Arbeitsvertrag miteinander:
- Verleiher – die Zeitarbeitsfirma (auch Personaldienstleister genannt). Sie stellt den Zeitarbeitnehmer regulär ein, zahlt Lohn und Sozialabgaben und trägt das unternehmerische Risiko zwischen zwei Einsätzen.
- Zeitarbeitnehmer – hat einen Arbeitsvertrag ausschließlich mit dem Verleiher, arbeitet aber im Betrieb des Kunden und unter dessen fachlicher Weisung.
- Entleiher – das Kundenunternehmen. Es schließt keinen Arbeitsvertrag mit der eingesetzten Person, sondern einen Überlassungsvertrag mit dem Verleiher, und zahlt dafür den Überlassungssatz.
Entscheidend für die Praxis: Das Weisungsrecht über die tägliche Arbeit liegt beim Entleiher, die arbeitsrechtliche Verantwortung (Lohn, Kündigung, Sozialversicherung) bleibt beim Verleiher. Wo diese Trennung verwischt – etwa weil eine Aufgabe eigentlich als Werkvertrag laufen müsste –, wird daraus schnell ein Compliance-Problem; mehr dazu weiter unten bei „Projekt mit Werkcharakter".
Wie läuft eine Zeitarbeit-Anfrage ab – von der Anfrage bis zur Rückgabe?
Der Ablauf ist in der Praxis meist in sieben Schritten organisiert:
- Bedarfsmeldung: Das Kundenunternehmen beschreibt Anforderungsprofil, Einsatzort, Einsatzdauer und Stundenumfang gegenüber der Zeitarbeitsfirma.
- Angebot mit Überlassungssatz: Der Verleiher kalkuliert den Stundensatz und nennt eine realistische Verfügbarkeit aus dem eigenen Bestand.
- Besetzungsvorschlag: Der Verleiher schlägt passende Personen aus dem eigenen Pool vor – es findet in der Regel keine offene Stellenausschreibung nach außen statt.
- Vertragsschluss: Zwischen Verleiher und Entleiher entsteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Zeitarbeitnehmer besteht unverändert weiter.
- Einsatzbeginn: Einweisung vor Ort, ab jetzt übernimmt der Entleiher die fachliche Weisung im Tagesgeschäft.
- Laufender Einsatz: Der Entleiher meldet Arbeitszeiten und Änderungen an den Verleiher zurück, der weiterhin Lohn zahlt und der Ansprechpartner für die Person bleibt.
- Verlängerung oder Rückgabe: Der Einsatz endet zum vereinbarten Termin oder wird verlängert. Fällt der Bedarf weg, gibt der Entleiher die Person mit kurzer Frist zurück, ohne ein eigenes Kündigungsverfahren führen zu müssen – dieser Punkt ist für viele Unternehmen der eigentliche Grund, Zeitarbeit statt Direkteinstellung zu wählen.
Wie schnell das geht, hängt stark vom Profil ab. Für Helfertätigkeiten und einfache gewerbliche Rollen kann eine Zeitarbeitsfirma oft innerhalb weniger Tage liefern, weil der Pool an verfügbaren Kräften entsprechend breit ist. Für spezialisierte kaufmännische oder technische Profile dauert die Suche im Pool des Verleihers dagegen ähnlich lange wie eine eigene Suche – der Zeitvorteil der Zeitarbeit schrumpft dann spürbar, was direkt in die Frage „passt der Anlass wirklich" weiter unten hineinspielt.
Was kostet Zeitarbeit – wie ist der Überlassungssatz aufgebaut?
Der Überlassungssatz ist ein All-in-Stundenpreis. Er deckt beim Verleiher typischerweise vier Bestandteile ab: den Bruttolohn der eingesetzten Person, die Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, Urlaubs- und Krankheitsrückstellung), die Verwaltungskosten des Verleihers (Lohnbuchhaltung, Disposition, Recruiting für den eigenen Pool) sowie dessen Marge. Das Kundenunternehmen zahlt also einen einzigen Satz und muss selbst weder Lohn abrechnen noch Sozialabgaben führen.
Die Höhe des Satzes hängt vor allem an drei Stellschrauben: der Qualifikation der gesuchten Person (ein Facharbeiter kostet mehr als eine Hilfskraft, ein Ingenieur mehr als ein Facharbeiter), der Tarifbindung des Verleihers (die IGZ- und BAP-Tarifwerke setzen Entgeltgruppen und Zuschläge, die den Satz nach unten absichern) und der regionalen Marktlage (Engpassregionen und -berufe treiben den Satz nach oben, unabhängig vom Tarif). Ein pauschaler Marktpreis lässt sich daraus nicht ableiten – nur die Bestandteile, aus denen sich jeder konkrete Satz zusammensetzt.
Bei einer Eigeneinstellung verteilen sich dieselben Kostenblöcke anders: Bruttolohn und Lohnnebenkosten trägt das Unternehmen direkt und dauerhaft, dazu kommen aber einmalige Rekrutierungskosten und eine Phase mit reduzierter Produktivität während der Einarbeitung. Genau dieser Unterschied entscheidet, ab welcher Einsatzdauer sich welches Modell rechnet – das folgende Rechenbeispiel zeigt das mit offengelegten Annahmen.
Rechenbeispiel: Ab wann kippt das Verhältnis zugunsten der Eigeneinstellung?
Die folgende Rechnung ist ein nachvollziehbares Modell mit eigenen, klar benannten Annahmen – keine Markt- oder Durchschnittswerte, weil Überlassungssätze je nach Branche, Region und Qualifikation stark schwanken. Angenommen wird eine Fachkraftposition mit 3.500 € Bruttomonatslohn bei 160 Arbeitsstunden im Monat.
| Kostenfaktor | Zeitarbeit (Beispiel) | Eigeneinstellung (Beispiel) |
|---|---|---|
| Stundenverrechnungssatz bzw. Bruttolohn | 38 €/Std. Überlassungssatz | 3.500 € Bruttomonatslohn (≈ 21,88 €/Std.) |
| Lohnnebenkosten | im Überlassungssatz enthalten | zusätzlich ca. 21 % Arbeitgeberanteil (≈ 735 €/Monat) |
| Rekrutierungskosten | keine – im Satz enthalten | einmalig ca. 4.000 € (Anzeigen, Auswahlprozess, interne Zeit) |
| Einarbeitungszeit | kurze Einweisung, sofort auf die Aufgabe ansetzbar | ca. 6 Wochen mit reduzierter Produktivität, geschätzter Produktivitätsverlust ≈ 2.900 € |
| Laufende Kosten pro Monat im Einsatz | 6.080 € (38 € × 160 Std.) | 4.235 € (Bruttolohn + Lohnnebenkosten) |
Im laufenden Betrieb kostet die Zeitarbeitskraft in diesem Beispiel 1.845 € mehr pro Monat als die eigene Festanstellung. Dem stehen bei der Eigeneinstellung einmalige Mehrkosten von rund 7.000 € gegenüber (Rekrutierung plus Produktivitätsverlust in der Einarbeitung). Geteilt durch die monatliche Differenz ergibt das eine Amortisationsdauer von etwa vier Monaten. Nach diesen Annahmen kippt das Verhältnis ab einer Einsatzdauer von rund vier Monaten zugunsten der Eigeneinstellung – bei kürzeren Einsätzen bleibt Zeitarbeit trotz des höheren Stundensatzes günstiger, weil Rekrutierung und Einarbeitung entfallen. Andere Annahmen (höherer oder niedrigerer Überlassungssatz, längere Einarbeitung, schnellere Rekrutierung) verschieben diesen Punkt – die Rechenlogik bleibt aber dieselbe.
Bei welchem Anlass passt Zeitarbeit – und wann nicht?
Die Behörden- und Verbandsseiten zu diesem Begriff erklären das Modell neutral, sagen aber nicht, wann es die richtige Wahl ist. Genau das beantwortet die folgende Übersicht:
| Anlass | Passt Zeitarbeit? | Begründung | Was stattdessen |
|---|---|---|---|
| Auftragsspitze | Ja | Kurzfristiger, klar terminierter Mehrbedarf – der Verleiher liefert schnell, ohne dass eine eigene Rekrutierung nötig wird. | – |
| Krankheitsausfall | Bedingt | Lohnt sich bei einem absehbar mehrwöchigen Ausfall; bei wenigen Tagen übersteigt die Vorlaufzeit der Zeitarbeitsfirma oft den Nutzen. | Bei kurzer Krankheit: interne Umverteilung oder Überstunden statt Zeitarbeit. |
| Elternzeitvertretung | Ja | Klar befristet und planbar – die Zeitarbeitslogik passt strukturell gut. Bei sehr langer Elternzeit die Überlassungshöchstdauer im Blick behalten. | – |
| Dauerbedarf | Nein | Ab einigen Monaten Einsatzdauer liegt der Überlassungssatz dauerhaft über den Kosten einer Eigeneinstellung (siehe Rechenbeispiel), und die Überlassungshöchstdauer begrenzt den Zeitraum ohnehin. | Direkteinstellung; fehlt die eigene Recruiting-Kapazität, ist eine Personalvermittlung im direkten Vergleich zur Zeitarbeit oft der wirtschaftlichere Weg. |
| Projekt mit Werkcharakter | Nein | Geschuldet wird hier ein Ergebnis, keine Arbeitskraft unter fremder Weisung – das ist ein Werkvertrag, kein Überlassungsfall. Wird die Grenze verwischt, entsteht das Risiko verdeckter Arbeitnehmerüberlassung. | Werkvertrag mit klar abgegrenzter, ergebnisbezogener Leistungsbeschreibung. |
| Engpassrolle (schwer zu besetzende Spezialposition) | Eher nein als Dauerlösung | Eine Zeitarbeitsfirma vermittelt aus ihrem vorhandenen Pool verfügbarer Kräfte – für eine einzelne, fachlich enge Position ist gezielte Suche meist schneller. | Personalvermittlung, Personalberatung oder aktives Sourcing mit Direktansprache, etwa über Sprads People Search, das die Suche bis zum gebuchten Termin automatisiert. |
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage an den Stellen ein, an denen sie die Entscheidung berührt, und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Zeitarbeit
Ist Zeitarbeit dasselbe wie Arbeitnehmerüberlassung?
Ja, beide Begriffe bezeichnen dasselbe Modell: eine Zeitarbeitsfirma überlässt fest angestellte Beschäftigte befristet gegen Entgelt an ein Kundenunternehmen. „Zeitarbeit" ist der umgangssprachliche, „Arbeitnehmerüberlassung" der gesetzliche Begriff aus dem AÜG. In Verträgen und Behördenkommunikation taucht meist Letzterer auf.
Wer zahlt den Lohn während eines Zeitarbeitseinsatzes?
Der Lohn wird ausschließlich vom Verleiher gezahlt, also von der Zeitarbeitsfirma, mit der der Zeitarbeitnehmer den Arbeitsvertrag hat. Das Kundenunternehmen zahlt keinen Lohn an die eingesetzte Person, sondern den vereinbarten Überlassungssatz an die Zeitarbeitsfirma – unabhängig davon, wie der Satz intern kalkuliert ist.
Wie lange darf ein Zeitarbeitseinsatz maximal dauern?
Das AÜG begrenzt die Überlassungshöchstdauer bei demselben Entleiher; tarifliche Regelungen können sie verlängern. Die genaue Frist und die Ausnahmen hängen vom Einzelfall und der Tarifbindung ab – Details dazu behandelt der eigene Beitrag zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Kann ein Zeitarbeitnehmer fest übernommen werden?
Ja, die Übernahme in eine Festanstellung beim Entleiher ist ausdrücklich zulässig und in der Praxis häufig sogar gewünscht – für viele Unternehmen ist der Zeitarbeitseinsatz eine verlängerte Probezeit. Ein Vermittlungsentgelt an den Verleiher ist dabei möglich, muss aber vertraglich geregelt sein.
Ist Zeitarbeit teurer als eine Festanstellung?
Pro Arbeitsstunde meist ja, weil der Überlassungssatz Verwaltung und Marge des Verleihers einschließt. Über die gesamte Einsatzdauer gerechnet gleicht sich das aber aus, solange Rekrutierungskosten und Einarbeitungszeit einer Eigeneinstellung eingerechnet werden – ab wann sich das umkehrt, zeigt das Rechenbeispiel oben.
Was macht eine Zeitarbeitsfirma zwischen zwei Einsätzen?
Sie bleibt Arbeitgeber und zahlt weiter Lohn, auch ohne laufenden Kundeneinsatz – das unternehmerische Risiko der Auslastung trägt der Verleiher, nicht das Kundenunternehmen. Genau darin liegt der strukturelle Unterschied zur Eigeneinstellung, bei der dieses Risiko das Unternehmen selbst trägt.
